werbung@lokalisten
Allgemeine Geschäftsbedingungen der lokalisten media GmbH
- 1
- Ausschließliche Geltung; Definitionen
- 2
- Abschluss eines Werbeauftrags
- 3
- Ablehnungsbefugnis
- 4
- Auftragsbearbeitung/Datenanlieferung/Rücktrittsrecht
- 5
- Rügepflicht
- 6
- Nutzungsrechte/Inhalte
- 7
- Gewährleistung
- 8
- Haftung
- 9
- Vergütung; Rabattierung
- 10
- Zahlungsbedingungen
- 11
- Abtretung, Aufrechnung; Zurückbehaltung
- 12
- Datenschutz
- 13
- Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1. Ausschließliche Geltung; Definitionen
- 1.1
-
Die lokalisten media GmbH (nachfolgend: "lokalisten" genannt) vermarktet im eigenen Namen und für eigene Rechnung die Internet-Seite www.lokalisten.de und alle dazu gehörigen Sub- und Länderdomains, sowie Aliases. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen den lokalisten und dem werbendem Vertragspartnern (nachfolgend: "Auftraggeber") über die Schaltung von Online-Werbesendungen ("Internet-Werbung") gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
- 1.2
-
"Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten auf der Webseite der lokalisten zum Zwecke der Verbreitung.
- 1.3
-
"Werbemittel" sind für die Internet-Werbung gestaltete Materialien, welche insbesondere aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen
- aus Elementen im Rahmen von Sonderwerbeformen und sonstigen Kooperationen (z.B.: online Sponsoring)
- aus Texten, Bildern, Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B.: Banner, Flash)
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegt (z.B.: Link) - 1.4
-
Werbemittel, die nicht schon aufgrund ihrer Gestaltung als Werbemittel erkennbar sind, können von lokalisten als solche kenntlich gemacht werden, z.B. durch einen deutlichen Hinweis als "Anzeige".
2. Abschluss eines Werbeauftrags
- 2.1
-
Alle Angebote der lokalisten media GmbH stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der angebotenen Webseite. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich diese AGB. Der Auftraggeber kann den Werbeauftrag schriftlich, auch per E-Mail erteilen. Ein verbindlicher Werbeauftrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Auftrages durch die lokalisten zustande, wobei die Ablehnung eines Werbemittels vorbehalten bleibt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nur im Falle einer nachträglichen, schriftlichen Bestätigung. - 2.2
-
Bei Agenturbuchungen kommt der Vertrag mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die lokalisten sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis, sowie einen Gewerbenachweis zu verlangen.
3. Ablehnungsbefugnis
- 3.1
-
Lokalisten kann einzelne Werbemittel ablehnen bzw. sperren, wenn
- deren Inhalt gegen geltende Gesetze oder behördliche oder gerichtliche Anordnungen verstößt
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde
- deren Veröffentlichung für die lokalisten media GmbH wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
Insbesondere kann lokalisten ein bereits geschaltetes Werbemittel zurückziehen oder sperren, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen von Absatz 1 erfüllt werden. Die Ablehnung, Zurückziehung oder Sperrung eines Werbemittels kann nur unverzüglich ab Kenntnis des Grundes vorgenommen werden und ist dem Auftraggeber ebenso unverzüglich mitzuteilen. - 3.2
-
Im Falle einer Ablehnung nach 3.1 hat der Auftraggeber dennoch die vereinbarte Vergütung zu entrichten, es sei denn, lokalisten hat den vorgesehenen Platz anderweitig vergeben können.
4. Auftragsbearbeitung/Datenanlieferung/Rücktrittsrecht
- 4.1
-
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben von lokalisten entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. "Rechtzeitig" bedeutet 5 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen und daher eine Schaltung nicht möglich sein, bleibt die Zahlungsverpflichtung hiervon unberührt. Bei Sonderwerbeformen muss das Werbemittel nach Absprache geliefert werden.
- 4.2
-
Das Setzen von Cookies ist auf der lokalisten-Seite gestattet.
- 4.3
-
Die Pflicht zur Aufbewahrung der Unterlagen (inbes. Layoutvorschläge, -angaben etc.) und Dateien endet mit der letztmaligen Schaltung der Internet-Werbung. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen nach dem letzten Schaltungstermin die Rücksendung der Unterlagen und Dateien verlangt, ist die lokalisten media GmbH zur Vernichtung der Materialien berechtigt.
- 4.4
-
Ein Platzierungswunsch auf einer bestimmten "Home" oder einem bestimmten Channel wird berücksichtigt. In allen anderen Fällen wird die Platzierung nach billigem Ermessen und größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers vorgenommen.
- 4.5
-
Der Auftraggeber kann 5 Werktage vor der vereinbarten Werbeeinschaltung den Auftrag zurückziehen. Der Rücktritt ist lokalisten in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.
- 4.6
-
Es kann nicht gewährleistet werden, dass innerhalb der von der lokalisten media GmbH platzierten Internet-Werbung nicht auch Werbung für Waren oder Dienstleistungen eines Konkurrenten des Auftraggebers platziert werden. Dies gilt auch für Platzierungen innerhalb einer Internet-Seite.
5. Rügepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Internet-Werbung jeweils unverzüglich nach Beginn der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige offensichtliche Mängel innerhalb der ersten Schaltungswoche schriftlich zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein solcher Mangel als genehmigt. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach bekannt werden, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach gesetzlichem Verjährungsbeginn zu rügen.
6. Nutzungsrechte/Inhalte
- 6.1
-
Der Auftraggeber muss gewährleisten, dass er sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online- Diensten aller Art erforderlichen Rechte besitzt und die Werbung keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt lokalisten von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Er gewährt lokalisten die zur Nutzung der Werbung erforderlichen Verwertungsrechte.
- 6.2
-
Soweit lokalisten für den Auftraggeber die Internet-Werbung entwirft, gestaltet und/oder umsetzt, verbleiben die entstandenen Rechte bei der lokalisten media GmbH. Lokalisten räumt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Schaltung der Internet-Werbung im Rahmen des Internetangebots der lokalisten media GmbH ein.
- 6.3
-
Der Auftraggeber versichert, dass die Werbung die geltenden Rechtsvorschriften beachtet. Dies gilt insbesondere für die geltenden Strafgesetze, Jugendschutzbestimmungen sowie das Recht des unlauteren Wettbewerbs.
Die lokalisten media GmbH behält sich das Recht vor den Inhalt der Werbemittel zu prüfen. Lokalisten media GmbH kann die Veröffentlichung eines Werbemittels ausschließen, wenn
- das Werbemittel einen pornografischen Inhalt hat
- das Werbemittel rechtswidrig ist
- die Werbung extremen politischen, religiösen, jugendgefährdenden Inhalt hat
- das Werbemittel auf andere Communities verweist.
- der Inhalt der Werbemittels im Widerspruch zu den Interessen der lokalisten media GmbH steht - 6.4
-
Der Auftraggeber hat die digital übermittelten Daten frei von Computerviren, Würmern oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, für diesen Zweck handelsübliche, dem neuesten technischen Standard entsprechende Schutzprogramme einzusetzen.
Entdeckt lokalisten auf einer ihr übermittelten Datei Schadensquellen wird lokalisten von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage von lokalisten) erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Lokalisten behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierte Schadensquellen der lokalisten media GmbH Schäden entstanden sind. - 6.5
-
Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen - 6.6
-
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
7. Gewährleistung
- 7.1
-
Vereinbart ist die nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit des Werbemittels im Rahmen der Möglichkeiten, die durch die vom Auftraggeber übermittelten Daten gegeben sind. Lokalisten hat nicht für negative Abweichungen des Werbemittels von der üblichen Beschaffenheit einzustehen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber das Format und die technischen Vorgaben von der lokalisten media GmbH nicht ordnungsgemäß berücksichtigt hat. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Lokalisten übernimmt keine Gewährleistung für unwesentliche Fehler und Übertragungsfehler.
- 7.2
-
Lokalisten übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials, insbesondere fällt die Richtigkeit der Übermittlung des Materials (z.B. per E-Mail, am Telefon) in den Risikobereich des Auftraggebers.
- 7.3
-
Entspricht eine Internet-Werbung aufgrund eines von Lokalisten zu vertretenden Umstandes nicht der geschuldeten Beschaffenheit, stellt lokalisten die auftragsgemäße Durchführung dieser Werbung durch unverzügliche Ersatzschaltung in einem vergleichbaren Bereich/Umfeld sicher. Die lokalisten media GmbH hat das Recht, eine Ersatzwerbung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand fordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und dem Gebot von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für die lokalisten nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
- 7.4
-
Lässt lokalisten eine ihr für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Frist verstreichen oder verweigert lokalisten die Ersatzwerbung ernsthaft und endgültig oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Rückgängigmachung des Auftrages oder Zahlungsminderung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde.
- 7.5
-
Gewährleistungsansprüche verjähren 12 Monate nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
8. Haftung
- 8.1
-
Lokalisten haftet für Schäden des Auftraggebers, die lokalisten, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet lokalisten für Schäden die dadurch entstanden sind, dass lokalisten, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), wenn Ansprüche aufgrund dieser Schäden aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren,
die auf einem nicht leicht fahrlässigen Organisationsverschulden seitens lokalisten beruhen,
die aus einer arglistigen Täuschung durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von lokalisten oder durch die Verletzung einer von lokalisten übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Sache resultieren,
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von lokalisten oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Das Recht, Schadenersatz statt der Erfüllung zu verlangen, bleibt unberührt. - 8.2
-
Lokalisten haftet in voller Höhe für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Im übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, im Falle des Verzugs auf 5% des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- 8.3
-
In anderen als den in 8.1 bis 8.2 genannten Fällen ist die Haftung von lokalisten - unabhängig vom Rechtsgrund - ausgeschlossen.
- 8.4
-
Schadenersatzansprüche gegen lokalisten verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
- 8.5
-
Soweit die Haftung von lokalisten ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von lokalisten.
9. Vergütung; Rabattierung
- 9.1
-
Sämtliche Preise in der Preisliste von lokalisten verstehen sich Netto zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.
- 9.2
-
Die Kosten für die Gestaltung und den Entwurf eines Werbemittels durch lokalisten sind in den Schaltungspreisen nicht enthalten. Kosten für die vom Auftraggeber gewünschte Gestaltung und/ oder den Entwurf der von ihm gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
- 9.3
-
Eine Änderung der Preisliste von lokalisten bleibt vorbehalten. Für von lokalisten bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels ankündigt wurden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht zu. Wird dieses Kündigungsrecht nicht binnen eines Monats seit Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt, gilt die Preiserhöhung für die bestehenden Aufträge als genehmigt.
- 9.4
-
Es gilt die Rabattstaffel von der lokalisten media GmbH. Bei der lokalisten media GmbH können folgende Rabatte in Anspruch genommen werde: Mit der ersten von lokalisten an einen neuen Kunden versandten Auftragsbestätigung beginnt für die Dauer von 12 Monaten ein sog. "Rahmenjahr" zu laufen. Das Rahmenjahr dient der Berechnung der Rabattierung. Die Rabattierung von Aufträgen bemisst sich nach dem Bruttovolumen, wobei zu dem Volumen des konkreten Auftrages die Volumina der bisher im Rahmenjahr geschalteten Aufträge hinzugerechnet werden. Eine rückwirkende Rabattierung der bereits erteilten Aufträge findet nicht statt. Nach Ablauf des Rahmenjahres beginnt jeweils ein neues Rahmenjahr zu laufen.
Jahresvereinbarung (die Bedingungen sind der Preisliste zu entnehmen)
Agenturrabatt: 15%
Paketpreise/ Sonderpreise, die lokalisten zu bestimmten Anlässen herausgibt, sind grundsätzlich nicht rabattfähig und finden auch in der Berechnung der Rabattierung für Folgeaufträge keine Berücksichtigung. - 9.5
-
Paketpreise/ Sonderpreise, die lokalisten zu bestimmten Anlässen herausgibt, sind grundsätzlich nicht rabattfähig und finden auch in der Berechnung der Rabattierung für Folgeaufträge keine Berücksichtigung.
- 9.6
-
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an die Preisliste von Lokalisten zu halten. Die von lokalisten gewährte Mittlergebühr darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
10. Zahlungsbedingungen
- 10.1
-
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung am Schaltungstag, spätestens am Monatsende erstellt. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen werden nach der Preisliste gewährt.
- 10.2
-
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung mehr als zwei Wochen in Verzug oder lässt er unberechtigterweise Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt, so kann lokalisten jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bisher erbrachten Leistungen abrechnen und zur Zahlung fällig stellen. Lokalisten ist in diesem Fall berechtigt, den Einsatz weiterer Werbemittel, auch soweit diese bereits vertraglich vereinbart wurden, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung für alle bestehenden Aufträge abhängig zu machen.
- 10.3
-
Im Falle des Zahlungsverzugs kann lokalisten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank, sowie die Einzugskosten verlangen, soweit nicht der Auftraggeber einen niedrigeren oder lokalisten einen höheren Schaden nachweist.
- 10.4
-
Die durch die Mahnung oder Stundung entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
11. Abtretung, Aufrechnung; Zurückbehaltung
- 11.1
-
Die Abtretung der Ansprüche aus dem Werbeauftrag durch den Auftraggeber ist nicht zulässig.
- 11.2
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Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen von lokalisten nur dann aufrechnen, wenn die Forderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
- 11.3
-
Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von lokalisten und der Gegenanspruch des Auftraggebers auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
12. Datenschutz
- 12.1
-
Lokalisten wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern, worauf hiermit gemäß § 33 BDSG hingewiesen wird.
- 12.2
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Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- 13.1
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, lokalisten ist aber berechtigt, auch an jedem anderen Ort zu klagen, an dem ein gesetzlicher Gerichtsstand besteht.
- 13.2
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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 13.3
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Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das Gleiche gilt, soweit sich im Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.
- 13.4
-
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

